Platzordnung

Art. 01 Zutrittsbestimmungen

Mit seiner/ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular akzeptiert jeder Teilnehmer/in die hier aufgeführten Bestimmungen, die für die gesamte Dauer des Treffens gelten. Diese Platzordnung wird zu jeder Voranmeldung ausgehändigt, am Empfang ausgehängt sowie im Programmheft beigelegt. Jede/r Teilnehmer/in wurde auf diese Platzordnung hingewiesen. Bei Verstößen macht das Organisationsteam von seinem Hausrecht Gebrauch.

Art. 02 Aufbau auf dem Platz

Die Platzierung von Fahrzeugen und/oder Zelten hat ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Flächen zu geschehen. Unter Berücksichtigung erforderlicher Sicherheitsabstände ist so wenig Platz wie möglich zu belegen.

Art. 03 Treffengebühr

Es werden Tagessätze gemäß Vor- und Anmeldeformular erhoben. Diese Treffengebühr ist bei Voranmeldung vorab per Überweisung oder in bar, bei direkter Teilnahme vor Betreten des Geländes in bar in Euro zu entrichten. Die ordnungsgemäße Entrichtung der Teilnehmergebühr ist durch deutlich sichtbare Anbringung der Anmeldenummer am Fahrzeug zu dokumentieren.

Art. 04 Anmeldung

Der Empfang ist von Mittwoch, 11.08.2010 10.00 Uhr bis Sonntag 15.11.2010 12.00 Uhr geöffnet. Jede/r Teilnehmer/in, der/die in dieser Zeit eintrifft, hat den Tagessatz für die Dauer des Aufenthaltes zu entrichten.

Art. 05 Sicherheit

Zäune und Absperrungen der militärischen Nachbaranlage sind nicht zu übersteigen. Rauchen und offenes Feuer in unmittelbarer Nähe der Flugfeldtankstelle sind verboten. Offenes Feuer auf den Wiesenflächen ist nicht gestattet. Gas- oder Holzkohlegrills dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden. Es ist sicherzustellen, daß nur kalte Asche entsorgt wird. Campingkocher jeder Ausführung sind mit entsprechender Umsicht zu betreiben.

Art. 06 Tiere

Hund und andere Tiere müssen angeleint sein. Sie dürfen sich nicht selbst überlassen, oder bei Abwesenheit des Besitzers eingesperrt zurückgelassen werden. Zur Verrichtung ihrer Notdurft sind Tiere vom Platz zu führen. Eventuelle Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.

Art. 07 Verkehr

Für das Gesamte Treffengelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Die gekennzeichneten Wege sind ein- und freizuhalten. Bei schlechter Witterung kann der Veranstalter ein Fahrverbot für Teile des Geländes oder das Gelände verhängen.

Art. 08 Nutzung der Sanitäreinrichtungen

Alle Sanitäreinrichtungen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Das Anbringen von Aufklebern oder Flyern oder das Beschriften der Einrichtungen ist nicht erlaubt. Der Müll ist ordnungsgemäß an den dafür vorgesehenen Einrichtungen getrennt zu entsorgen. Es wird nur treffentypischer Müll in treffentypischen Mengen akzeptiert. Die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen hat auf gekennzeichneten Flächen zu erfolgen.

Art. 09 Diebstahl

Die Organisatoren haften nicht für Diebstähle während der Veranstaltung. Jede/r Teilnehmer/in ist alleine verantwortlich für sein/ihr Eigentum.

Art. 10 Platzverweis

Die Organisatoren haben das Recht auf Platzverweis bei: Verstoß gegen diese Platzordnung; Aktionen, die den normalen Ablauf des Treffens stören; Tätlichkeiten, Diebstahl und Ruhestörung.

Art. 11 Allgemeines

Ab 22.00 Uhr gilt für den Campingbereich Nachtruhe. Abwässer sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle Schäden gehen zu Lasten des Verursachers. Eltern haften für ihre Kinder.

Diese Platzordnung wurde erstellt und in Kraft gesetzt von den Organisatoren des 4. internationalen Deutschlandtreffens der Freunde des 2 CV